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Stellt KLARSICHT IT Zertifikate und Unterlagen für den Export bereit?

Informationen zu länderspezifischen Produktzulassungen, Zertifikaten sowie Zoll- und Ausfuhrunterlagen.

Unsere Waren und die dazugehörigen Standardunterlagen richten sich an Abnehmer in Deutschland. Seit dem 11. August 2026 versenden wir Bestellungen ausschließlich an Lieferadressen innerhalb Deutschlands.

Wenn Sie die Ware anschließend selbst oder durch einen Dritten in ein anderes Land verbringen oder exportieren möchten, prüfen Sie bitte vor der Bestellung, welche Zulassungen, Kennzeichnungen und Unterlagen im Zielland erforderlich sind.

Welche zusätzlichen Nachweise können im Ausland verlangt werden?

Abhängig von Zielland, Produktart und Verwendungszweck können beispielsweise folgende länderspezifische Zulassungen oder Kennzeichnungen erforderlich sein:

  • China: China Compulsory Certification (CCC)

  • Indien: Registrierung nach dem Bureau of Indian Standards, beispielsweise BIS/CRS für bestimmte Elektronik- und IT-Produkte

  • Großbritannien: UKCA-Kennzeichnung oder andere sektorspezifische Konformitätsanforderungen

  • USA: FCC-Zulassung beziehungsweise Equipment Authorization für bestimmte Funk- und Hochfrequenzgeräte

  • Kanada: ISED-Zertifizierung oder -Registrierung für bestimmte Funk- und Telekommunikationsgeräte

  • Australien: Regulatory Compliance Mark (RCM) für bestimmte elektrische, elektronische oder Funkprodukte

  • Brasilien: ANATEL-Zertifizierung und -Homologation für bestimmte Telekommunikationsprodukte

Diese Beispiele sind nicht abschließend. Auch weitere nationale Sicherheits-, Funk-, Telekommunikations-, Energieeffizienz-, Umwelt-, Batterie-, Verpackungs-, Kennzeichnungs- oder Sprachvorgaben können gelten.

Welche Zoll- und Ausfuhrunterlagen können benötigt werden?

Je nach Ausfuhrvorgang können unter anderem folgende Dokumente oder Angaben verlangt werden:

  • Handelsrechnung und Packliste

  • Ausfuhranmeldung sowie Ausfuhrbegleitdokument oder MRN

  • Ursprungszeugnis oder Präferenznachweise wie EUR.1 oder A.TR.

  • Zolltarifnummer beziehungsweise HS-Code

  • Einfuhrgenehmigungen oder Registrierungen des Ziellandes

  • Endverbleibs- oder Endverwendererklärungen

  • Ausfuhrgenehmigungen für kontrollierte Güter, beispielsweise Dual-Use-Produkte

  • technische Prüfberichte, Konformitätserklärungen oder Herstellerbescheinigungen

  • landesspezifische Bedienungs-, Sicherheits- und Kennzeichnungsunterlagen

Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, muss für den konkreten Artikel und das jeweilige Zielland geprüft werden.

Gehört die Beschaffung dieser Unterlagen zum Lieferumfang?

Nein. Sofern wir die Bereitstellung bestimmter Unterlagen nicht vor der Bestellung ausdrücklich schriftlich zugesagt haben, gehört die Beschaffung, Erstellung, Übersetzung oder Prüfung länderspezifischer Export-, Import- und Zulassungsunterlagen nicht zu unserer vertraglich geschuldeten Leistung.

Viele Dokumente können wir nicht bereitstellen, wenn sie vom Hersteller für den Vertrieb innerhalb Deutschlands beziehungsweise der Europäischen Union nicht benötigt und daher nicht erstellt oder nicht zur Weitergabe freigegeben wurden. Eine nachträgliche Beschaffung können wir nicht zusagen.

Was sollte ich vor der Bestellung beachten?

Bitte klären Sie die Anforderungen des Ziellandes vor der Bestellung mit den dort zuständigen Behörden, Ihrem Zoll- oder Einfuhrdienstleister oder einer fachkundigen Beratungsstelle. Der Käufer beziehungsweise spätere Exporteur oder Importeur ist dafür verantwortlich, dass die Ware im Zielland eingeführt, in Verkehr gebracht und verwendet werden darf.

Eine deutsche Rechnung, eine CE-Kennzeichnung oder eine für den EU-Markt bestimmte Konformitätserklärung bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Anforderungen eines Drittlandes erfüllt sind.

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