Unsere Waren und die dazugehörigen Standardunterlagen richten sich an Abnehmer in Deutschland. Seit dem 11. August 2026 versenden wir Bestellungen ausschließlich an Lieferadressen innerhalb Deutschlands.
Wenn Sie die Ware anschließend selbst oder durch einen Dritten in ein anderes Land verbringen oder exportieren möchten, prüfen Sie bitte vor der Bestellung, welche Zulassungen, Kennzeichnungen und Unterlagen im Zielland erforderlich sind.
Welche zusätzlichen Nachweise können im Ausland verlangt werden?
Abhängig von Zielland, Produktart und Verwendungszweck können beispielsweise folgende länderspezifische Zulassungen oder Kennzeichnungen erforderlich sein:
China: China Compulsory Certification (CCC)
Indien: Registrierung nach dem Bureau of Indian Standards, beispielsweise BIS/CRS für bestimmte Elektronik- und IT-Produkte
Großbritannien: UKCA-Kennzeichnung oder andere sektorspezifische Konformitätsanforderungen
USA: FCC-Zulassung beziehungsweise Equipment Authorization für bestimmte Funk- und Hochfrequenzgeräte
Kanada: ISED-Zertifizierung oder -Registrierung für bestimmte Funk- und Telekommunikationsgeräte
Australien: Regulatory Compliance Mark (RCM) für bestimmte elektrische, elektronische oder Funkprodukte
Brasilien: ANATEL-Zertifizierung und -Homologation für bestimmte Telekommunikationsprodukte
Diese Beispiele sind nicht abschließend. Auch weitere nationale Sicherheits-, Funk-, Telekommunikations-, Energieeffizienz-, Umwelt-, Batterie-, Verpackungs-, Kennzeichnungs- oder Sprachvorgaben können gelten.
Welche Zoll- und Ausfuhrunterlagen können benötigt werden?
Je nach Ausfuhrvorgang können unter anderem folgende Dokumente oder Angaben verlangt werden:
Handelsrechnung und Packliste
Ausfuhranmeldung sowie Ausfuhrbegleitdokument oder MRN
Ursprungszeugnis oder Präferenznachweise wie EUR.1 oder A.TR.
Zolltarifnummer beziehungsweise HS-Code
Einfuhrgenehmigungen oder Registrierungen des Ziellandes
Endverbleibs- oder Endverwendererklärungen
Ausfuhrgenehmigungen für kontrollierte Güter, beispielsweise Dual-Use-Produkte
technische Prüfberichte, Konformitätserklärungen oder Herstellerbescheinigungen
landesspezifische Bedienungs-, Sicherheits- und Kennzeichnungsunterlagen
Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, muss für den konkreten Artikel und das jeweilige Zielland geprüft werden.
Gehört die Beschaffung dieser Unterlagen zum Lieferumfang?
Nein. Sofern wir die Bereitstellung bestimmter Unterlagen nicht vor der Bestellung ausdrücklich schriftlich zugesagt haben, gehört die Beschaffung, Erstellung, Übersetzung oder Prüfung länderspezifischer Export-, Import- und Zulassungsunterlagen nicht zu unserer vertraglich geschuldeten Leistung.
Viele Dokumente können wir nicht bereitstellen, wenn sie vom Hersteller für den Vertrieb innerhalb Deutschlands beziehungsweise der Europäischen Union nicht benötigt und daher nicht erstellt oder nicht zur Weitergabe freigegeben wurden. Eine nachträgliche Beschaffung können wir nicht zusagen.
Was sollte ich vor der Bestellung beachten?
Bitte klären Sie die Anforderungen des Ziellandes vor der Bestellung mit den dort zuständigen Behörden, Ihrem Zoll- oder Einfuhrdienstleister oder einer fachkundigen Beratungsstelle. Der Käufer beziehungsweise spätere Exporteur oder Importeur ist dafür verantwortlich, dass die Ware im Zielland eingeführt, in Verkehr gebracht und verwendet werden darf.
Eine deutsche Rechnung, eine CE-Kennzeichnung oder eine für den EU-Markt bestimmte Konformitätserklärung bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Anforderungen eines Drittlandes erfüllt sind.
